Wichtig:
Satzungsänderunganträge bis 23. Januar 2018 einreichen
Satzungsänderungsanträge für die Jahreshauptversammlung sind bis
zum 23. Januar 2018, Anträge zur Tagesordnung bis 23. Februar
2018 beim 1. Vorsitzenden Hubertus Lüring oder der DQHA-Geschäftsstelle
einzureichen.
Das war die Jahreshauptversammlung 2017
Zur der
fast achtstündigen Jahreshauptversammlung 2017 in Haltern am See
waren rund 70 der 7.500 Mitglieder anwesend, der überwiedende
Teil der 42 Anträge wurden dabei zurückgezogen oder abgelehnt
(mehr
dazu hier).
Interessant dürfte die Diskussion mit dem Umgang der Zuchtschausituation
sein, auf nur dreizehn Zuchtschauen wurden sowenig Fohlen, Stuten
und Wallache gezeigt wie noch nie.
Insgesamt sind zahlreiche Arbeitsaufträge 2017 an den DQHA-Vorstand
angetragen worden, weshalb einige der gestellten Anträge bis zur
detaillierteren Ausarbeitung zurückgestellt/ zurückgezogen wurden.
Deren Ergebnisse wird der Vorstand auf der JHV 2018 präsentieren
müssen.
Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen
gerne weiter,
z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den
Bereich AQHA.
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