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AQHA-Convention: Kommt die verpflichtende Doppelmitgliedschaft für internationale Mitglieder?
 
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Wer Mitglied in einem internationalen Quarter Horse-Verband, z.B. der Deutschen Quarter Horse Assn. (DQHA) werden will, muss zunächst Mitglied der American Quarter Horse Assn. (AQHA) sein. So lautet zumindest ein Antrag des International Committees auf der AQHA Convention vom 24. - 28. Februar 2022 in Las Vegas:

"To be a member of a country’s international affiliate association, the individual or business must also be a current member of AQHA."



 

Diese Entscheidung hätte weitreichendere Folgen als es zunächst scheint, denn mit der Voraussetzung einer AQHA-Mitgliedschaft geben die International Affiliates einen Großteil ihrer Vereinsautonomie auf. Die zu ergänzende AQHA-Regel GEN.109 regelt bereits den Umgang mit Nichtmitgliedern:

"Personen, die keine Mitglieder sind, (...) stimmen in Bezug auf Transaktionen zu, an alle Satzungen, Regeln und Vorschriften der AQHA und Entscheidungen und Maßnahmen des Vorstands (...) gebunden zu sein. Die AQHA behält sich die u.a. Ablehnung von Dokumente vor, die von Nichtmitgliedern eingereicht wurden, die (...) den Absichten der AQHA, ihren Programmen, Richtlinien, Zielen (...) abträglich handeln."

Sollte dieser Regeländerungsantrag eine Mehrheit auf der AQHA Convention finden, müssten die internationalen Affiliates nicht nur ihre Satzungen entsprechend mit dem AQHA-Regelwerk harmonisieren, sondern müssten sich weniger als ein nationaler, autonomer Quarter Horse-Verband begreifen, sondern zunehmend als eine AQHA-Regionalgruppe.

Möglicherweise hat dieser Vorstoß auch wirtschaftliche Gründe: Seit mehreren Jahren liegt die Zahl der Mitglieder der internationalen Affiliates höher als die Zahl der AQHA-Mitglieder in diesem Land, z.B. bei der DQHA. Im Jahr 2020 gab es so knapp 2.000 DQHA-Mitglieder mehr als AQHA-Mitglieder.



Mit einer AQHA-Mitgliedschaft als Voraussetzung müssten entweder diese rd. 2.000 Mitglieder eine AQHA-Mitgliedschaft zusätzlich abschließen oder sie würden ihre Mitgliedschaft in der DQHA verlieren.

In der am 19. März 2022 abzustimmenden DQHA-Satzung in der Fassung von 2021 findet sich bereits ein ähnlicher Passus:
"Jedes zuchtaktive ordentliche Mitglied muss zudem Mitglied bei der AQHA sein."

Die DQHA entsendet Johannes Orgeldinger und Ulli Vey in das International Committee sowie als AQHA International Director (siehe hier).
Seit Oktober 2021 hat die DQHA wieder den Affiliate Status, wird aber weiterhin nicht als Affiliate publiziert (siehe hier).


Hier finden Sie die Agenda des International Committees der AQHA Convention.
Alle Informationen zur AQHA Convention finden Sie hier.




Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen gerne weiter,
z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den Bereich AQHA.
Zum wittelsbuerger.com-Expertenforum gelangen Sie hier.


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Quelle wittelsbuerger.com

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