wittelsbuerger.com - Europas erste Adresse für den Westernreitsport  
DQHA: Vorstand lädt zur ausserordentlichen Jahreshauptversammlung am 13. Dezember 2025 ein
 
Quarter Horse — Nachrichten
Besucher online
Unsere Foren: Informieren Sie sich und diskutieren Sie mit!
Foren
Übersicht
Quarter Horse-
Forum
Diskussionsforum
 
Mehr
Quarter Horses
zum Verkauf
Quarter Horse-
Papierservices
Quarter Horse-
Pedigrees
 
Navigation

zurück
 
Diese Seite ausdrucken
Diese Seite
zu den Favoriten
Diese Seite
als Startseite
 
 
 
Kontakt & Feedback
Kontakt &
Feedback


Sitemap & Suchfunktion
Sitemap &
Suchfunktion


zur Startseite

zurück zur




Promotion

Die DQHA hat heute bekannt geben, am 13. Dezember 2025 eine ausserordentliche Jahreshauptversammlung in Würzburg anzusetzen, weniger als vier Monate vor der regulären Jahreshauptversammlung am 7. März 2026 (siehe hier) oder am 8. März 2026 (siehe hier), je nach Quelle. Auf der Agenda stehen die Nachwahl des 2. Vorsitzenden, der nach dem Rücktritt von Momo Massaad unbesetzt ist (siehe hier), sowie die Vorstellung eines "Jahresabschlusses" für das Jahr 2024.

Die kurzfristige Anberaumung der Versammlung wirft durchaus Fragen bei Mitgliedern auf, denn eine außerordentliche Mitgliederversammlung wäre dann erforderlich, wenn dieses im pflichtgemäßem Interesse des Vereins erforderlich erscheint und dringende Entscheidungen getroffen werden müssen, die nicht bis zur nächsten ordentlichen Jahreshauptversammlung warten können, sei es aufgrund von Gesetzesvorgaben oder der Vereinssatzung.

In der Einladung heisst es, die Neuwahl des 2. Vorsitzenden sei "gemäß Satzung zwingend erforderlich" (siehe hier), hier könnte also eine eingeschänkte Handlungsfähigkeit des Vereins vorliegen. Genau das hat der DQHA-Vorstand um Stephan Göb aber bereits durch einen Anwalt negiert: Es gäbe "keine Anhaltspunkte für mangelnde Handlungsfähigkeit der DQHA" (siehe hier). Laut § 6.3.I. der DQHA-Satzung würden bereits "bereits drei Vorstandsmitglieder zur Handlungsfähigkeit des DQHA führen", heiß es dort weiter.

Ist der Aufwand zur Durchführung dieser außerordentlichen Mitgliederversammlung, um einen zweiten Vorsitzenden zu wählen, tatsächlich notwendig?
Wäre der Verein trotz des fehlenden zweiten Vorsitzenden satzungsgemäß weiterhin handlungs- und vertretungsfähig, und die nächste ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) steht mit Anfang März 2026 kurz bevor, könnte die Wahl des neuen zweiten Vorsitzenden auch dort als Tagesordnungspunkt behandelt werden.

Zudem sind die Besetzungen im Abhängigkeit des rollierenden Wahlsystems der DQHA (§ A.10.2) in Teilen nur für den Zeitraum bis zur kommenden regulären Jahreshauptversammlung 2026 gültig, also für weniger als vier Monate, da die Amtszeit eines neu gewählten Vorstandsmitgliedes bei einer Nachwahl in der Regel bis zum Ende der regulären Amtszeit des ursprünglichen Vorstandmitgliedes, der durch die Nachwahl ersetzt wurde, gilt (siehe hier). Dann muss in Teilen erneut gewählt werden.

 


Das sind die Wahlzyklen der DQHA

Auf der Agenda der regulären Jahreshauptversammlung im März 2026 stehen neben der Wahl des Schatzmeisters zudem die Wahlen der derzeit kommissarisch besetzten Positionen des Sportobmanns, der Futuritybeauftragten sowie der Jugendobfrau an.

Besonderes Interesse wird zudem sicherlich die Darstellung der wirtschaftlichen Situation der DQHA in Form des "Jahresabschluss 2024" wecken, um die es in den vergangenen Monaten viele Gespräche gab.

Als Anhaltspunkte zum Vergleich können folgende Indikatoren aus der Bilanz aus dem Jahr 2021 herangezogen werden:

Kassenbestand:   585.220,74 EUR
Eigenkapital:        142.752,63 EUR
Sonderposten:     120.000,00 EUR
Rückstellungen:    218.100,00 EUR

Vor diesem Hintergrund ist zu beachten, wie vollumfänglich die in Tagesordnungspunkt 5 geplante "Entlastung des Präsidiums für das Geschäftsjahr 2024" nur mit einer "Vorstellung des Jahresabschlusses 2024" sein kann, da ein Prüfungsbericht der Kassenprüfer laut Tagesordnung nicht vorgesehen ist (siehe hier).

Üblicherweise
geben die Kassenprüfer mit ihrem Bericht meist eine Empfehlung für eine Entlastung ab. Auf der Jahreshauptversammlung am 1. März 2025 konnte ein Antrag auf Entlastung durch die Kassenprüfer nicht gestellt werden, da die Kassenprüfung nicht stattfinden konnte, so das Protokoll der Mitgliederversammlung.


§ A.12.5 der DQHA sieht eine Kassenprüfung nach Abschluß des Geschäftsjahres und Vorliegen des
Jahresabschlusses vor, der Prüfbericht ist der Mitgliederversammlung vorzulegen.




Fügen Sie diese Seite Ihren Bookmarks hinzu!


Quelle wittelsbuerger.com
 

Weiterführende Links
Mehr Informationen zum Westernreiten in unserem Panorama-Forum
Reden Sie mit in unserem Diskussionsforum
Alle Begriffe des Westernreitens lesen Sie hier nach
Schlagen Sie nach - bei Wikipedia in über 100 Sprachen
Fremdwörter schnell erklärt - das Wörterbuch bei leo.org
 
Sie wollen mehr zum Thema wissen? Hier finden Sie
Informationen zum VereinInformationen zur RasseInformationen zum Westernreiten

Drei unserer Auktionsangebote rund ums Westernreiten

 

 


Impressum© by wittelsbuerger.com / Disclaimer
Promotion