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                  Promotion
 | Bricht die Infektion 
                mit dem Virus aus, kann es zu Aborten, Atemwegserkrankungen oder 
                zum Tod erkrankter Tiere führen. Bestandsimpfungen helfen, das 
                Infektionsrisiko zu senken. Immer wieder kam es in den vergangenen 
                Jahren zu Ausbrüchen mit dem Equinen Herpesvirus, auch mit schweren 
                Krankheitsverläufen. Nach einem internationalen Turnier in Valencia 
                waren im Frühjahr 2021 insgesamt 18 Pferde an den Folgen einer 
                Infektion mit dem Equinen Herpesvirus 1 (EHV-1) verstorben – darunter 
                auch fünf deutsche. Vor diesem Hintergrund haben verschiedene 
                Sport- und Zuchtverbände sowie die Deutsche Reiterliche Vereinigung 
                (FN) die verpflichtende Impfung für Turnierpferde beschlossen.
 
 
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 Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) empfiehlt 
                die EHV-Impfung bereits seit vielen Jahren ebenso wie die Impfungen 
                gegen Tetanus und Influenza als Core-Vakzinierung. Das heißt jedes 
                Pferd sollte zu jeder Zeit gegen diese Erkrankung geschützt sein.
 
 Erfolg mit der Bestandsimpfung
 
 Ziel der Impfpflicht ist es, die Menge zirkulierender Herpesviren 
                durch infizierte Pferde spürbar zu reduzieren. Denn geimpfte Tiere 
                scheiden weniger Viren aus. Wichtig für den Erfolg der Impfung 
                ist, dass möglichst alle Tiere eines Bestandes geimpft werden. 
                Nur einzelne Tiere eines Bestands zu impfen, führt nicht zum angestrebten 
                Impferfolg. Nur durch eine breite Impfabdeckung lassen sich Infektionsketten 
                unterbrechen und das Krankheitsübertragungsrisiko minimieren.
 
 Ein einmal mit Herpesviren infiziertes Pferd bleibt lebenslang 
                Virusträger. Besonders unter Stress, verursacht etwa durch Stallwechsel, 
                Turnierstarts oder Erkrankungen, kann es zu einer Reaktivierung 
                des Virus im Pferdekörper kommen. Massiv ausgeschiedene Erreger 
                stellen eine Infektionsquelle für andere Pferde dar.
 
 Das Virus ruft meist eine fiebrige Erkrankung der oberen Atemwege 
                hervor. In selteneren Fällen kann es auch zu neurologischen Verlaufsformen 
                sowie bei Zuchtstuten zu Aborten oder zur Geburt lebensschwacher 
                Fohlen kommen. Vor allem die neurologische Form ist gefürchtet. 
                Die Pferde zeigen Bewegungsstörungen und Lähmungen, die häufig 
                an der Hinterhand beginnen. Auch Harn- und Kotabsatzprobleme sind 
                typisch. Die Symptome können sich schnell bis zum Festliegen verschlechtern, 
                so dass die Pferde häufig dann durch den Tierarzt erlöst werden 
                müssen.
 
 Ein unerwartet hoher Bedarf an Impfstoffen, wie nach dem Ausbruch 
                beim Turnier in Valencia, kann zu vorübergehenden Lieferengpässen 
                führen. Das Jahr 2022 wird nun als Übergangsjahr genutzt werden, 
                um Impfstoff in ausreichender Menge zu produzieren und allen Turnierreitern 
                die Chance zu geben, ihre Pferde vor dem Pflichttermin 01.01.2023 
                impfen zu lassen.
 Analog zur bereits seit Jahren verpflichten den Influenza-Impfung 
                sind nach erfolgter Grundimmunisierung gegen EHV-1 dann halbjährliche 
                Auffrischungsimpfungen zur Aufrechterhaltung eines ausreichenden 
                Impfschutzes erforderlich.
 
 
 Zur Impfung
 
 Das Herpesvirus hat bestimmte Eigenschaften. Ein infiziertes Pferd 
                bleibt lebenslang Träger des Virus und so tragen etwa 80 Prozent 
                der Pferde das Virus in sich. Da das Virus in der Pferdepopulation 
                so weit verbreitet ist, kommt es unabhängig von dem Ausbruch in 
                Valencia in den Wintermonaten regelmäßig zu Herpes-Fällen. In 
                sehr vielen Fällen bricht die Erkrankung mit kaum merklichen Krankheitsanzeichen 
                aus oder es kommt zu fiebrigen Atemwegsinfektionen, die gut symptomatisch 
                behandelt werden können. Bei Zuchtpferden kann das Herpesvirus 
                jedoch Spätaborte sowie die Geburt von lebensschwachen Fohlen 
                verursachen. Die gefürchtete neurologische Verlaufsform mit Lähmungen 
                und dem Risiko des Todes der betroffenen Tiere, wie es derzeit 
                in Valencia der Fall ist, ist bisher seltener bekannt.
 
 Eine Impfung gegen EHV-1 kann den Ausbruch der Erkrankung beim 
                einzelnen Pferd nicht sicher verhindern. Jedoch führt die Impfung 
                dazu, dass ein infiziertes Pferd weniger Viren ausscheidet. Somit 
                sinkt das Risiko einer Krankheitsübertragung. Die Impfung hat 
                vor allem dann einen Effekt, wenn möglichst alle Pferde in einem 
                Stall geimpft sind. Je mehr Pferde geimpft sind und damit weniger 
                Viren ausscheiden, desto mehr sinkt auch der Infektionsdruck. 
                Die Impfung kann zudem die Krankheitsanzeichen, die Herpes hervorruft, 
                in vielen Fällen abmildern.
 
 Die Herpes-Impfung ist im Reitsport unter dem Dach der FN sowie 
                des Weltreiterverbandes FEI keine Pflichtimpfung – also weder 
                in Deutschland noch auf internationalen Turnieren. Sie wird aber 
                von der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) 
                und der FN für alle Pferde in Deutschland empfohlen. Eine Impfpflicht 
                kann die FN nur für Turnierpferde über das Turniersportregelwerk 
                LPO (Leistungs-Prüfungs-Ordnung) festlegen, so wie es zum Beispiel 
                bei der Influenza-Impfung der Fall ist.
 
 Es gibt Argumente, die für oder gegen eine Impfpflicht sprechen. 
                Innerhalb der FN wurde bzw. wird eine Impfpflicht gegen Herpes 
                für Turnierpferde immer wieder diskutiert, auch schon vor dem 
                Ausbruch in Valencia. Sicherlich wird auch vor dem Hintergrund 
                des aktuellen Ausbruchs weiter darüber gesprochen werden. Voraussetzung 
                für eine Impfpflicht ist aber, dass genügend Impfstoff zur Verfügung 
                steht. Das war in der Vergangenheit nicht immer der Fall und auch 
                aktuell kommt es aufgrund der hohen Nachfrage zu Engpässen. Mit 
                einer einzigen Impfung ist es nämlich nicht getan: Nach der Grundimmunisierung, 
                die in der Regel aus zwei Impfungen in einem bestimmten Abstand 
                besteht, muss die Impfung regelmäßig aufgefrischt werden. Ein 
                Impfschutz liegt erst nach einer gewissen Zeit nach Abschluss 
                der Grundimmunisierung vor. Aus Sicht der FN ist es deshalb auch 
                nicht zielführend, die Herpes-Impfung schon jetzt zur Teilnahmebedingung 
                für ab April stattfindende Turniere zu machen. Aus den genannten 
                Gründen wird die FN nicht ad hoc eine Herpes-Impfpflicht einführen. 
                Diese Entscheidung müsste von den Mitglieds- und Anschlussverbänden 
                der FN im Beirat Sport, der Mitgliederversammlung des Bereiches 
                Sport, mit einer gewissen Vorlaufzeit getroffen werden, damit 
                sich alle Turnierreiter*innen sowie die Tierarztpraxen und Impfstoffhersteller 
                darauf einstellen können.
 
 Bitte beachten Sie zum Thema Herpes-Impfung auch die Informationen 
                auf unserer Internetseite unter https://www.pferd-aktuell.de/ausbildung/pferdehaltung/impfung.
 
 
 
 Hygiene auf 
                dem Turnier
 Immer dann, wenn Pferde aus unterschiedlichen Beständen 
                zusammenkommen, gilt es, ein besonderes Augenmerk auf die Hygiene 
                und Vorsorge zu legen. So kann die Gesundheit der Pferde am besten 
                geschützt werden. Schließlich steht das Wohl der Pferde 
                an erster Stelle. Neben Impfungen helfen bestimmte Maßnahmen, 
                das Infektionsrisiko auf Turnieren möglichst gering zu halten. 
                Folgende Punkte sollten stets beachtet werden:
 
                Gesundheitscheck 
                  am Tag des Turniers: Ist das Pferd fit? Hat es gefressen? Wie 
                  ist die Körpertemperatur? Macht es einen munteren Eindruck? 
                  Nur gesunde und fitte Pferde dürfen an Turnieren teilnehmen!Voraussetzung für 
                  die Turnierteilnahme ist darüber hinaus, dass unter den 
                  übrigen Pferden im Herkunftsstall keine ansteckende Krankheit 
                  kursiert.Direkter Kontakt 
                  zwischen den Pferden sollte auf dem Turnier vermieden werden, 
                  ebenso sollten die Kontakte zwischen Menschen und fremden Pferden 
                  auf das Nötigste beschränkt werden. Teilnehmer*innen 
                  und Helfer*innen kümmern sich um ihre, möglichst aber 
                  nicht um fremde Pferde.Nur eigene mitgebrachte 
                  Utensilien und Ausrüstung sollten benutzt werden. Keine 
                  gemeinsame Benutzung von Tränken oder Trögen.Besonders bei Übernachtungsturnieren 
                  empfohlen: Tägliches Messen und Aufzeichnen der Körpertemperatur 
                  zur Überwachung des Pferdes. Plötzliches Auftreten 
                  von Fieber, Durchfall, Husten oder Ataxie muss Turniertierärzt*in/Veranstalter*in 
                  gemeldet werden. Diese und weitere Informationen 
                zum Hygienemanagement im Stall und unterwegs enthält der 
                FN-Hygieneleitfaden. Zum Thema Melde- 
                bzw. Anzeigepflicht: EHV-1 ist in Deutschland nicht anzeige- 
                oder meldepflichtig. Es ist keine auf den Menschen übertragbare 
                Krankheit und lässt sich durch effektive Hygienemaßnahmen 
                eindämmen. Wichtig ist bei Tierseuchen die Differenzierung 
                zwischen Anzeige- und Meldepflicht. Die Anzeigepflicht geht mit 
                staatlichen Bekämpfungsmaßnahmen einher, wie etwa der 
                Sperrung von Betrieben, Probennahmen und im schlimmsten Fall der 
                Tötung betroffener Tiere. Bei der Meldepflicht gibt es ein 
                offizielles behördliches Register der aktuellen Fälle, 
                Bekämpfungsmaßnahmen werden von den Behörden nicht 
                ergriffen. Ob eine Krankheit als melde- oder anzeigepflichtig 
                eingestuft wird, ist eine behördliche Entscheidung und wird 
                über Verordnungen durch das Bundesministerium für Ernährung 
                und Landwirtschaft (BMEL) geregelt. Die FN befürwortet 
                grundsätzlich eine Meldepflicht für Herpes, da sie dazu 
                führen würde, dass Ausbrüche den Behörden 
                gemeldet werden müssen. Die Anzahl der Ausbrüche der 
                Erkrankung würde eine Meldepflicht voraussichtlich aber nicht 
                beeinflussen. Die FN hat das Thema Meldepflicht für Herpes 
                bereits in Gesprächen mit dem BMEL angesprochen und wird 
                dies auch erneut tun. 
 
 
  
                
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